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Kranprüfungen
 

Nach den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGV D6 (bisherige VBG 9) - Unfallverhütungsvorschrift Krane vom 17.04.75 i.d.F.vom 01.01.2001 - führen wir die sachkundigen Kranprüfungen nach den dazu ergangenen Anweisungen durch und erstellen den erforderlichen Prüfbericht.

   

Nach den einschlägigen Vorschriften hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass Krane entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, jährlich jedoch mindestens einmal, durch einen Sachkundigen geprüft werden. Ein Kran mit einer großen Betriebsstundenzahl (z.B. Drei-Schichten-Betrieb), der noch dazu überwiegend mit Volllast fährt, ist häufiger zu prüfen als beispielsweise ein Kran, der nur gelegentlich zu Montagezwecken benutzt wird. Die Prüfabstände werden zweckmäßigerweise im Einvernehmen mit dem Kranhersteller festgelegt.

   

Gerne vereinbaren wir mit Ihnen telefonisch einen passenden Prüftermin unter der unten angegebenen Telefon-Nummer.

Walter- Wetzel Str. 2         79588 WELMLINGEN         TEL 07628/ 9190 -44 FAX -45         STAHLBAU-FINKE.DE